Souveränität ist das Ziel.
Die A12 AI Low Code Plattform macht es erreichbar.
Der Deutschland-Stack schafft die souveräne, interoperable digitale Infrastruktur für Bund, Länder und Kommunen. Dafür werden Bausteine benötigt, die nahtlos auf diese Ziele einzahlen:
Offen, unabhängig, bewährt, aus Europa.
Die A12 AI Low Code Plattform ist genau so ein Baustein. Eine frei verfügbare strategische Plattform für die Digitalisierung von Behördenleistungen, erprobt im Maßstab von mehr als 50 Millionen Steuererklärungen jährlich und in der Ablösung von über 100 Altanwendungen einer Landesverwaltung.
Schleswig-Holstein beschleunigt die Ablösung von Microsoft Access und die Entwicklung moderner Verwaltungsanwendungen mit der A12 AI Low Code Plattform

Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Quelle: Pressemitteilung von mgm, Schleswig-Holstein und ZenDiS vom 07.07.2026
Die A12 KI-Low-Code-Plattform
im Kriterien-Check des Deutschland-Stacks
Der Deutschland-Stack basiert auf sechs Kriterien –
A12 erfüllt alle sechs:
Digitale Souveränität
A12 bietet Portabilität auf Hersteller- und Modellebene, Open Source und offene Schnittstellen. Rund 7,5 Millionen Zeilen Code sind offen verfügbar, Produktion und Entwicklung finden in Deutschland statt. Die öffentliche Hand behält die Kontrolle über Daten, Architektur und Betrieb. Die Anforderungen des ZenDiS-Souveränitäts-Checks werden nachhaltig erfüllt.
Ihr Vorteil: Kein Vendor-Lock-in – volle Freiheit durch Open Source.
Interoperabilität
A12 integriert sich in bestehende IT-Infrastrukturen, statt sie zu ersetzen. API-first, modular, offene Architektur, prüfbarer Code, klare Schnittstellenstandards – konzipiert für kommunale Rechenzentren, die Deutsche Verwaltungscloud und die OZG-Cloud.
Ihr Vorteil: Bestehende Systeme bleiben erhalten, statt ersetzt zu werden.
Zukunftssicherheit
Die Domänenlogik bleibt in der Hand der Verwaltung, getrennt von der Technologie – A12-Domänenmodelle haben bereits mehrere Generationen von Webtechnologien überdauert, ohne neu gebaut werden zu müssen. KI agiert kontrolliert und transparent auf Basis expliziter Modelle, konform zum EU AI Act.
Ihr Vorteil: State-of-the-Art-Technologie ohne die Notwendigkeit technischer Neuentwicklungen.
Marktrelevanz
Ein beschaffbares Produkt aus Deutschland, seit Jahren im produktiven Einsatz – in der Steuerverwaltung (KONSENS), in OZG-Antragsportalen, im Projekt zur Ablösung von Access in Schleswig-Holstein, in Online-Diensten und weiteren Bereichen. Umsetzung und Betrieb erfolgen durch die Verwaltung selbst, unterstützt durch mgm oder zertifizierte A12-Partnerunternehmen.
Ihr Vorteil: Eine bewährte, produktionserprobte Lösung.
Vertrauenswürdigkeit
A12 ist im Dauerbetrieb sicherheitskritischer Verfahren mit Millionen von Nutzern erprobt. Anforderungen an die BSI-Grundschutz-Absicherung sind in den Entwicklungsprozess integriert; Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 und WCAG ist plattformseitig verankert. Digital souveräne Lösungen sind für mgm von strategischer Bedeutung.
Ihr Vorteil: Stabiles Fundament für Zusammenarbeit, Souveränität und langfristige Partnerschaft.
Nachhaltigkeit
Domänenmodellierung und Low-Code eignen sich hervorragend für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen. Offene Standards und Open Source fördern die Wiederverwendbarkeit (EfA-Prinzip). Anforderungen des Deutschland-Stacks werden bereits heute berücksichtigt.
Ihr Vorteil: Professionelle Modelle in offenen, wiederverwendbaren Formaten.
A12 hat sich seit Jahren bewährt.
Im Einsatz bei Bund, Ländern und Kommunen.
Deutschland-Stack in der öffentlichen Verwaltung umsetzen – mit A12
Darauf sind A12-Anwendungen architektonisch vorbereitet: Da Fachlichkeit und Anbindung getrennt sind, lassen sich Schnittstellne austauschen, ohne das Verfahren neu zu erstellen.
Jetzt handeln mit dem Deutschland-Stack im Blick
mgm begleitet Sie durch diesen Übergang – mit Erfahrung aus der Ablösung von Bestandsverfahren, mit Kompetenz in der föderalen IT-Landschaft und mit Lösungskonzepten im Kontext der Technologielandschaft des Deutschland-Stacks.
Fragen und Antworten
zum Deutschland-Stack
Wann kommt der Deutschland-Stack?
Er wird iterativ bis 2028 aufgebaut. Bund und Länder haben im März und Juni 2026 verbindliche Standards und die Nutzung zentraler Komponenten vereinbart. Auch wenn viele Details noch in Klärung sind und die Standardisierung nicht abgeschlossen ist, ist die öffentliche Verwaltung handlungsfähig. Projekte sollten künftige Anforderungen einplanen und bis dahin Übergangslösungen nutzen. Zeitplan des BMDS.
Wie bereitet sich die deutsche Verwaltung auf den Deutschland-Stack vor?
Mit einem realen Fachverfahren beginnen statt mit einem Konzept: die Fachlichkeit in offenen Modellen beschreiben, Open Source als Standard setzen und die Anbindung an eID, FIT-Connect und Bezahldienst von Anfang an einplanen. Das Modellwissen bleibt in der Verwaltung und ist auf das nächste Verfahren übertragbar, auch wenn sich Schnittstellen und Technologie ändern.
Welche technischen Komponenten sind verbindlich im Deutschland-Stack?
Fünf Basisdienste (Beschluss vom 17.06.2026): Identität und Vertrauen (eID, EUDI-Wallet, BundID), Datenaustausch über FIT-Connect, Datenabruf über NOOTS, der zentrale Bezahldienst und das zentrale Postfach. Hinzu kommen bestehende Standards wie XÖV und FIM. Die OZG-Cloud bietet bereits heute Lösungen für den Datenaustausch in der kommunalen Verwaltung.
Was fordert die Deutschland-Architektur?
Die Architekturvorgaben des Bundes haben Weisungscharakter und lenken die Auswahl der Bausteine. Für Fachverfahren sind vor allem API-First, Wiederverwendbarkeit, europäische Herkunft und die durchgängige Ende-zu-Ende-Bearbeitung relevant.
Was ist die DeutschlandID?
Das zentrale Bürgerkonto des Bundes. Nach § 12 OZG soll die heutige BundID zur DeutschlandID weiterentwickelt und bis 2027 in die EUDI-Wallet integriert werden; geplant ist unter anderem eine bidirektionale Kommunikation im Postfach. Für Fachverfahren heißt das: Identität und Rückkanal kommen zentral, die fachliche Bearbeitung bleibt im Verfahren. Übersicht zu BundID und Deutschland
Was ist der Souveränitätscheck?
Ein Kriterienkatalog des ZenDiS, der Organisationen bewertet, nicht einzelne Produkte. Bewertet werden unter anderem Anwendungen, Daten, Betrieb und die Befähigung des eigenen Personals. A12 erfüllt diese Kriterien weitreichend und erleichtert Realisierung und Betrieb digital souveräner Lösungen.
Was ist der Servicestandard?
Verbindliche Qualitätsanforderungen für Onlinedienste der Verwaltung, konkretisiert in der DIN SPEC 66336 – von der Nutzendenanalyse über Barrierefreiheit und Sicherheit bis zur Wiederverwendung. Zum Servicestandard.
Was bedeutet Open Source für die Beschaffung?
Mit der Reform der EVB-IT-Standardverträge im März 2026 ist Open Source bei Neuentwicklungen der Regelfall. Begründen muss sich, wer eine geschlossene Lösung anbietet. Für A12 stehen drei Wege offen: Bundesrahmenvertrag, Nachnutzung über einen öffentlichen IT-Dienstleister oder Eigenbeschaffung über die offene Lizenz. Beschluss des IT-Planungsrates.
Bereit für den Deutschland-Stack?
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